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BVerwG, 06.07.1995 - 7 B 259.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VG Weimar, 23.03.1995 - 1 K 344/93
- BVerwG, 06.07.1995 - 7 B 259.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerwG, 06.07.1995 - 7 B 259.95
Dementsprechend sind die Rückgaberegelungen des Vermögensgesetzes nicht Ausdruck "der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG", wie die Beschwerde meint, sondern Ausdruck einer Wiedergutmachung früheren Unrechts, die ihre Wurzeln allein im Rechts- und Sozialstaatsprinzip hat (vgl. BVerfGE 84, 90 ). - BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 47.93
Vermögensfragen - Berliner Liste 1 - Restitutionsausschluß - Enteignung - …
Auszug aus BVerwG, 06.07.1995 - 7 B 259.95
Dieses Vorbringen der Beschwerde verkennt, daß Ausgangspunkt und Rechtfertigung der Restitution nach dem Vermögensgesetz die Bewertung bestimmter Maßnahmen als staatliches Unrecht ist; das Vermögensgesetz will im Anschluß an die Gemeinsame Erklärung vom 15. Juni 1990 vermögensentziehende oder -beeinträchtigende Maßnahmen wiedergutmachen, die dem Gesetzgeber aus rechtsstaatlicher Sicht nicht hinnehmbar erschienen sind (vgl. dazu das Urteil des beschließenden Senats vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 47.93 - NJW 1994, 2777 [BVerwG 29.04.1994 - 7 C 47/93]).